Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt, gemietet oder ausgeliehen wird.

Je nach der Art der Waffe wird ein Vertrag, ein Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung benötigt.

Zuständig für diese Verfahren im Kanton St. Gallen ist:

Kantonspolizei St. Gallen
Abteilung SIWAS
Klosterhof 12
9001 St. Gallen
Tel., 058 229 10 40
E-Mail: siwas@kapo.sg.ch