Sondernutzungspläne sichern qualitätsvolle bauliche Entwicklungen und lassen Abweichungen gegenüber der Regelbauweise gemäss Rahmennutzungsplan (Baureglement und Zonenplan) zu. Sie kommen insbesondere bei Planungen von öffentlichem Interesse, bei grossen und wichtigen Entwicklungen sowie bei komplexen Planungsbedingungen zum Einsatz.

Für die Verfahrensleitung und die Koordination der Interessen ist die Stadtentwicklung zuständig. Bei sämtlichen Planungen wird ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Der Erlass erfolgt durch den Stadtrat. Die Festlegungen der Sondernutzungspläne sind für die betroffenen Grundeigentümerschaften und die öffentliche Hand verbindlich.

Neben neuen Planungen bestehen auch viele bestehende und teils veraltete Sondernutzungspläne auf dem Gemeindegebiet. Dazu gehören auch altrechtliche Überbauungs- und Baulinienpläne. Bei Planungs- und Bauvorhaben, die nicht mehr den bestehenden Sondernutzungsplänen entsprechen, müssen diese aktualisiert, angepasst oder aufgehoben werden. Dafür ist das gleiche Verfahren notwendig wie für einen neuen Sondernutzungsplan.

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