Grundbuchgeschäfte
Das Grundbuchamt erstellt die für den Grundbucheintrag erforderlichen Verträge auf Basis der Angaben der Grundeigentümer.
Für Eigentumsübertragungen (Handänderungen) steht ein spezielles Formular zum Download bereit. Dieses ermöglicht es, alle erforderlichen Angaben vollständig zusammenzutragen. Das ausgefüllte Formular kann anschliessend entweder per Post oder per E-Mail dem Grundbuchamt eingereicht werden.
Für andere Geschäfte – wie beispielsweise Dienstbarkeiten – steht kein standardisiertes Formular zur Verfügung. Die erforderlichen Vertragsinformationen können uns jedoch formlos, entweder in Papierform oder per E-Mail, eingereicht werden.
Die zuständigen Mitarbeitenden stehen Ihnen bei Fragen gerne telefonisch oder – nach vorheriger Terminvereinbarung – auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Sobald alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen, werden wir den gewünschten Vertragsentwurf vorbereiten und diesen den Vertragsparteien zur Durchsicht zustellen.