Rahmennutzungsplan liegt auf

1. Juni 2026
Der Rahmennutzungsplan der Stadt Gossau, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, liegt bis 30. Juni 2026 öffentlich auf. Er ist für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich.

Der Zonenplan legt fest, welche Bauten in den einzelnen Zonen zulässig sind. Das Baureglement definiert die Anforderungen an Bauten und Anlagen. Der aktuell gültige Zonenplan der Stadt Gossau stammt aus den Jahren 1980 und 1981 und wurde seither mit zahlreichen Teilzonenplänen ergänzt. Das Baureglement wurde letztmals 1994 totalrevidiert und seither mit drei Nachträgen angepasst.

Das 2017 in Kraft getretene Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen verpflichtet alle Gemeinden, ihre Planungsinstrumente bis 2027 vollständig zu überarbeiten. Im Rahmen dieser Ortsplanungsrevision erliess das Stadtparlament 2024 den Richtplan. Die Schutzverordnung wurde ebenfalls 2024 öffentlich aufgelegt und befindet sich derzeit im Einspracheverfahren. Nun folgt ein weiterer Schritt mit der öffentlichen Auflage des Rahmennutzungsplans. Dieser setzt die Vorgaben der Richtplanung parzellenscharf um und ist grundeigentümerverbindlich.

Der Stadtrat hat den Zonenplan und das Baureglement gesamthaft überarbeitet und an die geänderte Gesetzgebung angepasst. Dazu wurden in den Jahren 2024 und 2025 zwei Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die öffentliche Auflage dauert bis 30. Juni 2026. Persönliche Anzeigen werden keine versandt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.

Die Unterlagen sind hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einsehbar und liegen zudem im Foyer des Rathauses auf.

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