Auflage für Deponie Radmoos
Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) informiert, dass die Regierung den Sondernutzungsplan für die Deponie Radmoos erlassen und zusammen mit dem Baugesuch zur öffentlichen Auflagen freigegeben hat. Diese findet statt vom Dienstag, 2. September 2025 bis Mittwoch, 1. Oktober 2025.
Der Kanton St.Gallen plant am Standort Radmoos eine Deponie für nicht verwertbare mineralische Bauabfälle sowie wenig belastetes Aushubmaterial. Die öffentlichen Mitwirkungen zu diesem Projekt ist bereits erfolgt. Nun folgt die öffentliche Auflagen. Die Unterlagen sind online - Unterlagen einsehen - oder können beim Bau- und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St.Gallen sowie der Stadtentwicklung Gossau eingesehen werden.
Die Stadt Gossau hat den Sondernutzungsplan bereits im kommunalen Verfahren öffentlich aufgelegt. In einem Rekursverfahren hat sich gezeigt, dass für Deponien von überregionaler Bedeutung aus rechtlichen Gründen ein kantonales Verfahren durchgeführt werden muss. Das Verfahren samt öffentlicher Auflage muss deshalb wiederholt werden.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung Kanton St.Gallen (PDF, 39.57 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Kanton St.Gallen |
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