Schutzzone für Grundwasserwerk liegt auf

13. Mai 2024
Für öffentliche Trinkwasservorkommen muss eine Schutzzone festgelegt werden. Darin sind die Nutzungen eingeschränkt. Die Stadt Gossau hat die Schutzzone für das wichtige Grundwasservorkommen Schwimmbad II überarbeitet und legt sie bis 12. Juni öffentlich auf.

Die Stadtwerke Gossau versorgen über 16'000 Personen sowie Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe mit Trink- und Brauchwasser. Die jährlich knapp 1,6 Milliarden Liter Wasser stammen mehrheitlich aus Quellen und Grundwasservorkommen. Für alle öffentlich genutzten Quell- und Grundwasservorkommen müssen Schutzzonen festgelegt werden. Darin sind – je nach Distanz zur Wasserfassung – Nutzungen untersagt oder eingeschränkt. Damit soll das Einzugsgebiet der Fassungen und damit das Wasser vor Verschmutzungen geschützt werden. Das Grundwasserwerk Schwimmbad II östlich des Freibads ist ein wichtiges Standbein der Gossauer Wasserversorgung. Es deckt rund einen Fünftel des gesamten Gossauer Wasserbedarfs. Das Grundwasser wird in rund 20 Metern Tiefe gefasst. Für diese Grundwasserfassung besteht seit 1987 eine Schutzzone.

Seither haben sich die gesetzlichen Vorgaben geändert. Deshalb musste die Schutzzone überprüft werden. In diesem Zusammenhang ist auch das Grundwasservorkommen bezüglich Lage, Strömungsverhältnissen und Ergiebigkeit untersucht worden. Deshalb konnten in der neuen Schutzverordnung die Schutzzonen teilweise verkleinert werden. Damit die angepasste Schutzzone rechtsgültig ist, muss sie öffentlich aufgelegt werden. Dies geschieht vom 13. Mai bis 12. Juni 2024. Wenn allfällige Einsprachen bereinigt sind, können die Unterlagen dem kantonalen Amt für Wasser und Energie (AWE) zur Genehmigung eingereicht werden.

Luftaufnahme Grundwasserwerk
Für das Grundwasserwerk Schwimmbad II wird eine Schutzzone festgelegt. (Foto; Hoch Fototechnik)

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