Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung
- Nummer
- 2023-391
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Status
- In Bearbeitung
- Datum
- 29. April 2024
- Beschreibung
Es geht um den Erlass des Reglements über die Kosten der Vermessungsnachführung. Solche Vermessungen sind nötig, wenn Grundstückgrenzen oder Gebäudegrundrisse verändert werden. Bisher hat die Stadt Gossau die Kosten des externen Dienstleisters in Form einer fixen Gebühr weiterverrechnet. So bezahlen die Verursacher einer Vermessungsnachführung künftig die tatsächlichen Kosten und der städtische Haushalt verzichtet auf dadurch generierte Mehreinnahmen. Das dafür notwendige städtische Reglement untersteht nach dem Erlass durch das Parlament dem fakultativen Referendum.
- Behörde
- Stadtparlament
Zugehörige Objekte
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Bericht und Antrag (PDF, 135.59 kB) | Download | 0 | Bericht und Antrag | |
Entwurf Reglement (PDF, 91.75 kB) | Download | 1 | Entwurf Reglement | |
Interne Richtlinie Grundbuchamt (PDF, 199.92 kB) | Download | 2 | Interne Richtlinie Grundbuchamt |
Datum | Sitzung |
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