Reglement über Beiträge an kommunale Schutzobjekte
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Status
- Erledigt
- Datum
- 9. Februar 2023
- Beschreibung
Mit der Schutzverordnung stellt die öffentliche Hand Kultur- und Naturobjekte unter Schutz. Oft haben die Eigentümer dadurch höheren Aufwand bei Erhaltung und Instandstellung der Objekte. Daran leistet die Stadt Beiträge.
Mit der Überarbeitung der Schutzverordnung hat der Stadtrat auch ein Beitragsreglement ausgearbeitet. Er hatte einzig Beiträge an Kulturobjekte vorgesehen, also an Gebäude. Die vorberatende Kommission beantragt dem Parlament, auch für geschützte Einzelbäume und Baumgruppen einen Beitrag vorzusehen.
- Behörde
- Stadtparlament
Zugehörige Objekte
Name | ||||
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Beitragsreglement Schutzverordnung (PDF, 223.8 kB) | Download | 0 | Beitragsreglement Schutzverordnung |
Datum | Sitzung |
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