Feuerschutzreglement; Totalrevision 2021
- Nummer
- 2021-1836
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Status
- Erledigt
- Datum
- 29. November 2021
- Beschreibung
Seit Jahresbeginn gilt im Kanton St. Gallen das neue Feuerschutzgesetz. Dieses macht Minimalvorgaben für die Interventionszeiten der Feuerwehr. Ebenso legt es fest, welche Anforderungen Personen mit einer Funktion im Brandschutzbereich erfüllen müssen; darunter fallen Brandschutzfachleute, Kaminfegerinnen und Kaminfeger und die Kaderangehörigen der Feuerwehr. Den einheitlichen Grundkenntnisstand aller Angehörigen der Feuerwehr stellt der Kanton sicher, indem er deren Grundausbildung verantwortet.
Das Parlament hat die Revision mit mit 25 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen.
- Behörde
- Stadtparlament
Zugehörige Objekte
Name | ||||
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Bericht und Antrag | Download | 0 | Bericht und Antrag | |
Feuerschutzreglement | Download | 1 | Feuerschutzreglement |
Datum | Sitzung |
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