Asylwesen
- Unterbringung der zugewiesenen Personen
- Gewährleistung einer fachlich qualifizierten Betreuung
- Gewährung von Sozialhilfe, sofern die Asylsuchenden ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können
Für das Asylverfahren sind ausschliesslich Instanzen von Bund und Kanton verantwortlich.
Öffnungszeiten
| Mittwoch | 08:30 bis 11:30 Uhr | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Für Termine ausserhalb der Schalterzeiten bitten wir Sie um eine telefonische Voranmeldung.
Nutzen Sie bitte auch die Online-Dienste, E-Mail, Telefon und den Postweg.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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