Gesuch um Erteilung Lernfahr- bzw. Führerausweises

Aufgrund den gesetzlichen Bestimmungen (Verkehrszulassungsverordnung VZV Art. 11) muss ab dem 1. Juni 2013 bei einem erstmaligen Gesuch um einen Lernfahrausweis bzw. Umtausch eines ausländischen Führerausweises der Kunde persönlich vorsprechen.

Das Gesuch muss vorgängig durch den Antragsteller vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden (bei Minderjährigen zusätzlich ein Elternteil). Anschliessend hat der Antragsteller das Gesuch persönlich beim Einwohneramt der Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt in St. Gallen abzugeben und sich mit der Identitätskarte oder dem Pass auszuweisen. Dem Gesuch muss ein farbiges Passfoto beigelegt werden und falls nötig der Nothelferausweis.

Das Gesuch wird direkt durch das Einwohneramt an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet.

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