Der Einkommenssteuer sind grundsätzlich alle Bürger unterworfen. Sowohl der Bund (direkte Bundessteuer)wie auch alle Kantone (Staatssteuer) und Gemeinden (Gemeindesteuer) erheben eine allgemeine Einkommenssteuer.

Bemessung:
Die Einkommenssteuer wird grundsätzlich nach der Summe aller Einkünfte (z.B. aus Anstellung, selbstständiger Tätigkeit, Vermögen usw.) bemessen. Diese Summe (Bruttoeinkommen) entspricht aber nicht dem steuerbaren Einkommen; dieses
ergibt sich erst nach verschiedenen Abzügen.

Steuerbares Einkommen
Der Einkommenssteuerbetrag trägt somit den individuellen Verhältnissen in verschiedener Hinsicht Rechnung: der Höhe des Einkommens, den Familienlasten und den
persönlichen Lebensverhältnissen.

Gemeindesteuern
Die Einkommenssteuern der Gemeinden richten sich nach dem kantonalen Steuergesetz und damit nach der Veranlagung für die Staatssteuer.

Kirchensteuern
Im Kanton St.Gallen haben die anerkannten Religionsgemeinschaften (Landeskirchen) das Recht Kirchensteuern zu erheben. Diese werden durch das städtische Steueramt eingezogen. Berechnungsgrundlage ist die Veranlagung der Kantons- oder Gemeindesteuer.

Zugehörige Objekte

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