Sie suchen nach Ihren Schweizer Vorfahren oder möchten einen Stammbaum Ihrer Schweizer Familie erstellen.

Das Merkblatt vom Amt für Gemeinden und Bürgerrecht gibt Ihnen Auskunft, in welchem Rahmen Familienforschung im Kanton St. Gallen möglich ist.

Merkblatt Familienforschung

Es wird zwischen bewilligungsfreier und bewilligungspflichtiger Familienforschung unterschieden. Das Zivilstandsamt erteilt keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte. Über noch lebende Personen werden zur Wahrung der Privatsphäre keine Auskünfte erteilt.

Die Daten werden auf den dafür vorgesehenen Zivilstandsformularen bekannt gegeben. Ist kein Formular vorgesehen oder ist dessen Verwendung nicht zweckmässig, so erfolgt die Bekanntgabe durch eine schriftliche Bestätigung oder Bescheinigung oder durch eine beglaubigte Kopie oder Abschrift aus dem in Papierform geführten Zivilstandsregister.

Ihre Anfrage dürfen Sie uns gerne schriftlich zusammen mit einer Kopie Ihres Passes oder Identitätskarte zusenden. Die Anfrage sollte folgende Punkte beinhalten:

  • genau formuliertes Anliegen
  • Welche Daten werden gesucht?
  • Kopien allfälliger bereits vorhandenen Dokumente

Auszüge aus den Zivilstandsregister und Zeitaufwendungen für Nachforschungen sind kostenpflichtig. Gerne erstellen wir Ihnen vorab einen Kostenvorschlag.

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