Raum für den Mühlibach definieren

26. April 2021
Mit einem Sondernutzungsplan wird der Gewässerraum des Mühlibachs in Arnegg festgelegt. Daraus ergeben sich die Mindestabstände von Bauten zu offenen oder eingedolten Bachabschnitten. Dieser Plan liegt bis 28. Mai 2021 öffentlich auf.

Für Bauvorhaben im Bereich von Gewässern muss der Gewässerraum festgelegt sein. Daraus ergibt sich, in welchem Abstand zu einem Bach oder einem Weiher Bauten erstellt werden können. Für Bauvorhaben an der Schmiedgasse und an der Baumattstrasse in Arnegg werden die Gewässerräume des Mühlibachs definiert. Die Bauvorhaben betreffen nur zwei kurze Teilstücke des Bachs. Trotzdem muss der Gewässerraum für den Bach zwischen der Gemeindegrenze zu Andwil und der Bahnlinie festgelegt werden.

Als Ergebnis liegt ein Sondernutzungsplan vor. Darin ist für jeden Abschnitt, in dem der Bach heute offen fliesst oder künftig offen fliessen soll, der Gewässerraum festgelegt. Wo der Bach eingedolt ist und bleiben wird, wird hingegen auf eine Festlegung verzichtet. In diesen Abschnitten müssen Bauten mindestens fünf Meter Abstand zum eingedolten Bach haben. Für den Sondernutzungsplan ist im vergangenen Herbst das Mitwirkungsverfahren durchgeführt worden. Die dabei eingebrachten Anliegen hat der Stadtrat nach Möglichkeit berücksichtigt. Nun liegt der Plan bis 28. Mai 2021 öffentlich auf. Die Unterlagen sind online einsehbar: www.stadtgossau.ch/muehlibach.