Neue Regelung für Feuerwehr-Ersatzabgabe

29. November 2021
Das neue Gossauer Feuerschutzreglement regelt insbesondere die Feuerwehrersatzabgabe. Dafür sieht der Stadtrat einen Freibetrag von 50 Franken vor.

Seit Jahresbeginn gilt im Kanton St. Gallen das neue Feuerschutzgesetz. Dieses macht Minimalvorgaben für die Interventionszeiten der Feuerwehr. Ebenso legt es fest, welche Anforderungen Personen mit einer Funktion im Brandschutzbereich erfüllen müssen; darunter fallen Brandschutzfachleute, Kaminfegerinnen und Kaminfeger und die Kaderangehörigen der Feuerwehr. Den einheitlichen Grundkenntnisstand aller Angehörigen der Feuerwehr stellt der Kanton sicher, indem er deren Grundausbildung verantwortet.

 

Freibetrag für Feuerwehrersatzabgabe

Mit dem neuen kantonalen Gesetz sind kaum noch kommunale Regelungen nötig. Insbesondere ist die Feuerwehrersatzabgabe festzulegen. Diese beträgt nach kantonaler Vorgabe höchstens 700 und mindestens 50 Franken. Die Gemeinden können auf eine Abgabe verzichten, wenn gemäss steuerbarem Einkommen der Mindestansatz nicht erreicht wird.

Genau dies sieht der Stadtrat Gossau im neuen Reglement vor. Gegenüber der aktuellen Regelung mit einem Freibetrag von 30 Franken resultiert ein jährlicher Einnahmenausfall von rund sechstausend Franken. Wenn sämtliche Abgabepflichtigen mindestens 50 Franken bezahlen müssten, ergäben sich jährliche Einnahmen von schätzungsweise dreissigtausend Franken.

 

Reglement mit fünf Artikeln

Für die Aufgaben der Brandschutzfachleute und Kaminreinigung reichen die kantonalen Bestimmungen. Und die Organisation der Feuerwehr hat die Stadt Gossau dem Sicherheitsverbund Region Gossau übertragen; auch hierfür besteht kein zusätzlicher Regelungsbedarf. Deshalb umfasst das neue Feuerschutzreglement noch fünf Artikel. Der Stadtrat hat den Entwurf des Reglements dem Stadtparlament überwiesen. Nach Erlass im Parlament untersteht das Reglement noch dem fakultativen Referendum.