Öffentliche Auflage Gemeindestrassenplan Fuss-, Wander- und Velowegnetzplan

18. Mai 2026

Der Gemeindestrassenplan aus dem Jahr 1989 muss im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung überarbeitet werden. Insbesondere müssen der Gemeindestrassenplan und der Zonenplan aufeinander abgestimmt werden. Auch der Fuss-, Wander- und Radwegplan muss aktualisiert werden.

In der Überarbeitung des Gemeindestrassenplanes wurden die Strassenklassierungen mit der aktuellen Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung abgeglichen. Es wurden jedoch auch neue Gemeindestrassen 3. Klassen und Gemeindewege der 1. und 2. Klasse erfasst. Im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtsprechung müssen Strassen über fremde Grundstücke rechtlich gesichert werden.

2024 wurde für den Entwurf Gemeindestrassenplan ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Bevölkerung hat dieses rege benutzt. Die eingegangenen Rückmeldungen sowie die Vorprüfungsberichte des Kantons hat der Stadtrat sorgfältig ausgewertet und den Unterlagen verarbeitet.

Nun steht für den Gemeindestrassenplan das Rechtsverfahren an. Er wird – zeitgleich mit dem Rahmennutzungsplan - mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen vom 1. bis 30. Juni 2026 öffentlich aufgelegt. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt. Über Einsprachen entscheidet der Stadtrat, und anschliessend folgen der übliche Rechtsmittelweg sowie das Genehmigungsverfahren.

Einsprachen gegen diese Auflage sind an den Stadtrat, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau, zu richten.

 

Zugehörige Objekte

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Fuss-, Wander- und Velowegnetzplan (PDF, 16.38 MB) Download 1 Fuss-, Wander- und Velowegnetzplan
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Planungsbericht (PDF, 149 kB) Download 3 Planungsbericht
Mitwirkungsbericht Gemeindestrassenplan_anonymisiert (PDF, 1.85 MB) Download 4 Mitwirkungsbericht Gemeindestrassenplan_anonymisiert