Verlieren Sie Ihren Pass oder wird er Ihnen gestohlen, so müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigen.

Nur mit der Verlustanzeige können Sie danach die Ausstellung eines neuen Passes beantragen.

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, müssen Sie diesen annulieren lassen. Sie dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf der polizeilichen Fahndungsliste steht.

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