Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt
Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, so besteht die Steuerpflicht in der Schweiz, wenn sich der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr im anderen Staat aufhält.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steueramt | 071 388 43 10 | steueramt@stadtgossau.ch |