

Neuer Pass | |
| Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit haben Anspruch auf einen Schweizer Pass. Seit dem 1.1.2003 werden nur noch neue Schweizer Pässe (Pass 2003) ausgestellt. Die alten Pässe bleiben bis längstens 31.12.07 gültig. Neuen Pass bestellen Ein neuer Schweizer Pass kann beim Einwohneramt der Wohngemeinde (gesetzlicher Wohnsitz) bestellt werden. Dazu muss man persönlich erscheinen und benötigt ein aktuelles Passbild (nicht älter als 1 Jahr) in guter Qualität, Frontaufnahme und einen amtliches Identitätsnachweis (Identitätskarte, alter Pass, Führerausweis, Niederlassungsausweis etc.). Minderjährige und Entmündigte benötigen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Stadtverwaltung leitet den Passantrag zur Bearbeitung weiter an das kantonale Passbüro. Der Pass wird mit einer Bearbeitungszeit von gut 15 Arbeitstagen zugestellt. Passausstellung im Eilverfahren In dringenden Fällen können Notpässe ausgestellt werden. Die Stadtverwaltung weiss dazu mehr. Passausstellung im Ausland Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wohnen, bestellen den Pass bei der zuständigen schweizerischen konsularischen Vertretung (Konsularkreis des Wohnortes). | |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
| zuständig: | Einwohneramt |
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