Einbürgerungsverfahren/Gemeinde | |
Das Einbürgerungsverfahren ist durch kantonales Recht geregelt. Für Ausländer ist in jedem Fall eine Einbürgerungsbewilligung des Bundes erforderlich. In Gossau kann das Gesuch um Einbürgerung stellen, wer:
Für Jugendlichen vor Vollendung des 20. Altersjahre gelten abweichende Bedingungen. Erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des Kantons. | |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
zugehörige Dienstleistungen: | Einbürgerung |
Ansprechpersonen: | Jost Regula |
zuständig: | Stadtkanzlei |
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