Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt des Bürgerortes ausgestellt. Er muss bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen (ausgenommen in der Heimatgemeinde).

Wer in einer Gemeinde eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), muss einen Heimatausweis vorlegen. Dieser wird vom Einwohneramt der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.

Zugehörige Objekte