Jeder Aufbruch in einer Gemeindestrasse ist bewilligungspflichtig. Das Merkblatt finden Sie unter den Publikationen, und das Gesuchsformular können Sie über unseren Online-Schalter beziehen.

Das Gesuchsformular ist schriftlich mit den erforderlichen Planbeilagen einzureichen. Die Bewilligung ist für den Aufbruch der Strasse nötig. Ohne Bewilligung dürfen die Arbeiten nicht beginnen.

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