Strassenaufbrüche
Jeder Aufbruch in einer Gemeindestrasse ist bewilligungspflichtig. Das Merkblatt finden Sie unter den Publikationen, und das Gesuchsformular können Sie über unseren Online-Schalter beziehen.
Das Gesuchsformular ist schriftlich mit den erforderlichen Planbeilagen einzureichen. Die Bewilligung ist für den Aufbruch der Strasse nötig. Ohne Bewilligung dürfen die Arbeiten nicht beginnen.
Online-Dienste
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Unser Sicherheits-Zertifikat können Sie überprüfen, wenn Sie auf das Schloss-Symbol in der Statusleiste doppelklicken. Im Zertifikat muss als Antragssteller «secure.i-web.ch» (CN), «Innovative Web AG» (O) angezeigt werden.
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Publikationen