Drohnen (ferngesteuerte Fluggeräte) bis zu einem Gewicht von 25 kg dürfen ohne Bewilligung eingesetzt werden. Dabei sind die Bestimmungen der UVEK-Verordnung über Luftfahrzeuge von besonderer Kategorie zu beachten.

Das Gebiet von Gossau liegt voll, das Gebiet von Arnegg mehrheitlich in der 5-km-Zone um die REGA-Basis Gossau. In dieser Zone ist der Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm nicht gestattet.

Ausführliche Informationen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL (Link)

Die Stadt Gossau muss und kann keine Bewilligungen erteilen für den Einsatz von Drohnen und lehnt jede damit zusammenhängende Haftung für Unfälle, Schäden und Ansprüche ab.