Drohnen (ferngesteuerte Fluggeräte) bis zu einem Gewicht von 30 kg dürfen ohne Bewilligung eingesetzt werden. Dabei sind die Bestimmungen der UVEK-Verordnung über Luftfahrzeuge von besonderer Kategorie zu beachten.
Das Gebiet von Gossau liegt voll, das Gebiet von Arnegg mehrheitlich in der 5-km-Zone um die REGA-Basis Gossau. In dieser Zone ist der Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm nicht gestattet.
Ausführliche Informationen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL (
Link)
Die Stadt Gossau muss und kann keine Bewilligungen erteilen für den Einsatz von Drohnen und lehnt jede damit zusammenhängende Haftung für Unfälle, Schäden und Ansprüche ab.