In Gossau besteht ein öffentliches Parkplatzangebot mit bewirtschafteten Parkplätzen:

  • Blaue Zone (einzelne Plätze, im Sektorenplan blau kariert eingezeichnet)
  • Erweiterte Blaue Zone EBZ (gesamtes Stadtgebiet)
  • gebührenpflichtige  Parkplätze (offen und gedeckt)
     

Bezug Parkbewilligungen

Parkbewilligungen für sämtliche gebührenpflichtige öffentliche Parkplätze können online über Parkingpay beantragt und bezahlt werden. (Merkblatt siehe Ende der Seite unter Dokumente)

  • teilweise über Ticketautomaten
  • beim Einwohneramt im Rathaus
     

Blaue Zone (BZ):
Auf BZ-Parkplätzen kann ein Fahrzeug gemäss den Vorschriften für die blaue Zone mit der Parkscheibe zeitlich beschränkt parkiert werden. EBZ-Parkbewilligungen sind ungültig. Dies betrifft insbesondere Inhaber einer EBZ-Parkbewilligung für den Sektor 1 und 8. Bitte beachen Sie den Sektorenplan. Die drei blauen Zonen (in den Sektoren 1 und 8) sind blau kariert eingezeichnet: 

- Gebiet um Coop Bau & Hobby

- Bahnhofstrasse ab Kreuzung Merkurstrasse bis Poststrasse

- Friedbergstrasse ab Kreuzung St. Gallerstrasse bis Haldenstrasse

Erweiterte Blaue Zone (EBZ):
EBZ-Parkplätze befinden sich in zwölf Sektoren (Sektorenplan siehe Ende der Seite unter Dokumente) im gesamten Stadtgebiet. Auf EBZ-Parkplätzen kann ein Fahrzeug gemäss den Vorschriften der blauen Zone mit der Parkscheibe zeitlich beschränkt parkiert werden. Für zeitlich unbeschränktes Parkieren von Montag bis Samstag von 8.00 bis 19.00 Uhr sind für leichte Motorwagen, Elektro- und Solarmobile verschiedene Parkbewilligungen erhältlich:

Besucher

Tagesbewilligung CHF 6.00

Besucherbewilligungen für die EBZ können ausschliesslich von Anwohner oder Betriebsinhaber bezogen werden (maximal fünf pro Tag)

Anwohner und Betriebsinhaber

Monatsbewilligung CHF 35.00
Jahresbewilligung CHF 400.00

Die Bewilligung ist nur für den Sektor gültig, in welchem der Fahrzeughalter wohnt oder seinen Geschäftssitz hat. Dies muss mit dem Fahrzeugausweis belegt werden, bei Geschäftsinhabern zusätzlich mit einem Handelsregisterauszug oder Mietvertrag. Betriebsinhaber können für den Sektor, in dem sich der Betrieb befindet, für maximal ein Fahrzeug eine Bewilligung erwerben.

Handwerker

Tagesbewilligung CHF 3.00
Jahresbewilligung CHF 200.00

Für "fahrende" Werkstätten können Handwerker Tages- und Jahresbewilligungen erwerben. Diese gelten für alle EBZ-Sektoren. Beim Fahrzeug muss es sich um eine "fahrende" Werkstatt handeln. Der Fahrzeugausweis ist vorzuweisen (Bedingungen Handwerkerbewilligung siehe Ende der Seite unter Dokumente).

Handwerker-Pool: Auf Parkingpay können einer Handwerker-Parkbewilligung maximal zehn bewilligungsfähige Fahrzeuge des selben Halters zugewiesen werden. Zu einem bestimmten Zeitpunkt kann jedoch einzig eines der zugewiesenen Fahrzeuge mit der Pool-Bewilligung parkiert werden.

Gebührenpflichtige Parkplätze:

Das grösste Angebot an gebührenpflichtigen Parkplätzen (Parkingpay und Ticketautomat) besteht an folgenden Standorten:

  • Bedaplatz *
  • Schwimmbad
  • Lindenplatz *
  • Marktplatz *

Gebührenpflichtig sind folgende Zeiten:

Montag bis Freitag 06.00 bis 19.00 Uhr
Samstag 06.00 bis 17.00 Uhr

* erste 30 Minuten gratis
   pro Stunde CHF 1.00

Die Parkplätze in der Tiefgarage Fürstenlandsaal sind dauernd gebührenpflichtig.
pro Stunde CHF 1.50

Parkbewilligungen

Für Bedaplatz und Marktplatz sind Parkbewilligungen erhältlich:

pro Tag CHF 8.00
pro Monat CHF 80.00
pro Jahr CHF 900.00

P+R Bahnhof Gossau

Für die Parkplätze auf dem Bahnhofareal (P+R) sind Parkkarten online oder am SBB-Schalter Bahnhof Gossau erhältlich. Link: P+Rail – Ihr Parkplatz am Bahnhof | SBB

Rückerstattungen

Es werden generell keine Rückerstattungen gewährt.

Zugehörige Objekte

Name
Bedingungen_Handwerker-Bewilligungen.pdf Download 0 Bedingungen_Handwerker-Bewilligungen.pdf
EBZ_Sektorenplan Download 1 EBZ_Sektorenplan
Merkblatt_Parkingpay_App_-_neu.pdf Download 2 Merkblatt_Parkingpay_App_-_neu.pdf
Parkkarte_Info.pdf Download 3 Parkkarte_Info.pdf
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