Oft ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich, z.B. bei Vollmachten, Kirchenaustritt oder Eintrag ins Handelsregister (HR). Diese Beglaubigung bestätigt, dass tatsächlich die betreffende Person das Dokument unterschrieben hat.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen das entsprechende Dokument (ohne Unterschrift) und ein Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte) vorgelegt werden. Das Dokument wird vor der Urkundsperson unterschrieben.
Für die Beglaubigung von Dokumenten für das Handelsregisteramt bestehen erhöhte Anforderungen (vgl. Merkblatt). Bitte bringen Sie sämtliche erforderlichen Informationen mit.
Die Beglaubigung einer Fotokopie, Abschrift oder eines Auszuges bestätigt, dass Fotokopie, Abschrift oder Auszug mit dem Original übereinstimmt.
Preise
Für Beurkundungen von Eheverträgen, Erbverträgen, Testamenten, Handelsrechten und Stiftungen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Amtsnotariat: http://www.amtsnotariate.sg.ch/home.html
Dokument Beglaubigung für HR.pdf (pdf, 15.8 kB)
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