Der Kirchenaustritt ist grundsätzlich eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Kirchgemeinde. Jedoch muss auf dem Austrittsschreiben Ihre Unterschrift amtlich beglaubigt werden.

Vorgehen:

  • Austrittsschreiben verfassen
  • Vor Versand des Austrittsschreibens Ihre Unterschrift beim Einwohneramt amtlich beglaubigen lassen
  • Austrittsschreiben mit beglaubigter Unterschrift an Ihre Kirchgemeinde senden

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