Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden. An Firmen und Privatpersonen werden sie jedoch nur schriftlich erteilt. Sie können dazu unser Online-Formular (Adressauskunft mit Interessennachweis) verwenden.

Zur Beurteilung, ob eine Berechtigung für die Adressauskunft besteht, benötigen wir einen Interessennachweis (Erklärung/Grund für die Adressanfrage). Wir behalten uns vor, bei Bedarf eine Bestätigung (Rechnung, Verlustschein, Gerichtsurkunde, Vertrag, usw.) einzufordern.

Kosten: Fr. 15.00 inkl. Porto und Versand.
Bei grossem Suchaufwand (Konsultation archivierter Register) fallen höhere Gebühren an (zwischen Fr. 30.00 und Fr. 50.00).

Adresssperre

Die Adresssperre dient der Verhinderung von systematisch geordneten Adressabgaben (z.B. bewilligte Auslistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke oder für politische Parteien). Einzelauskünfte sind von dieser Sperre nicht betroffen. Bei Wegzug wird diese Adresssperre gegenstandslos.

Auskunftssperre

Die Auskunftssperre verbietet jegliche Auskunftgabe oder Auslistungen über die Personendaten inkl. Adresse. Bei einem Wegzug bleibt die Auskunftssperre bestehen und gilt gleichzeitig auch für die Wegzugsadresse. Hingegen ist sie am neuen Wohnort wieder zu beantragen. Die Auskunftssperre wird insbesondere errichtet bei Bedrohung einer Person.
Eine Person kann sich mit einer Datensperre (Adress- bzw. Auskunftssperre) nicht ihren rechtlichen (bspw. finanziellen) Verpflichtungen entziehen.

Zugehörige Objekte