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Feuerwerk, Bewilligung
Zuständiger Bereich:
Bausekretariat
Verantwortlich:
Zurfluh, Simon
Für das Abbrennen von Feuerwerk wird eine Bewilligung benötigt - ausgenommen an Silvester (31. Dezember) und am Nationalfeiertag (1. August).
Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.
Dokument
Gesuch Abbrennen von Feuerwerk
(pdf, 105.3 kB)
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