Die Eintragung eines Vertrages in das Eigentumsvorbehaltsregister, beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnort des Erwerbers, verhindert einstweilen den Eigentumsübergang an einer beweglichen Sache auf den Erwerber. In das Eigentumsvorbehaltsregister können beispielsweise "Abzahlungsverträge" eingetragen werden. Falls der Käufer danach mit Ratenzahlungen in Verzug ist, besteht für den Verkäufer unter gewissen Umständen die Möglichkeit, unter Rückerstattung der empfangenen Leistungen, vom Vertrag zurück zu treten. Für die Eintragung eines "Abzahlungsvertrages" (im Sinne des Beundesgesetztes über den Konsumkredit, KKG) ins Eigentumsvorbehaltsregister beachte man die Anweisungen auf den jeweiligen PDF-Formulare.

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