Der Unterhalt der Bäche und die Kontrolle über die Einhaltung des Gewässerschutzgesetzes obliegen dem Tiefbauamt.

Über Mitteilungen allfälliger Gewässerverunreinigungen sind wir Ihnen dankbar.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Gewässer, z.B.:

  • in Sachen Sohlen- und Bachgerinne;
  • Unterhalt bei Bauten oder Anlagen im Bereich von Gewässern;
  • Unterhalt Bachgehölz.
Dorfbach

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