Retention
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:
- einen verfallenen Jahresmietzins und den laufenden Halbjahresmietzins;
- einen verfallenen und den laufenden Jahrespachtzins.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Betreibungsamt | 071 388 43 70 | betreibungsamt@stadtgossau.ch |