Mit einer Betreibung wird dafür gesorgt, dass ein Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu seinem Geld kommt.
Das Verfahren wird in aller Regel mit dem Betreibungsbegehren eingeleitet.
Dieses Begehren des Gläubigers muss schriftlich beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners oder am Sitz der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person eingereicht werden. Es ist Sache des Gläubigers, die genaue Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen.
Dem Betreibungsbegehren sind keine Beilagen beizufügen.

Gebührenansätze für Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen:

Forderungssumme Gebühren
CHF 0.00 - 100.00 CHF 21.00
CHF 100.00 - 500.00 CHF 34.00
CHF 500.00 - 1'000.00 CHF 54.00
CHF 1'000.00 - 10'000.00 CHF 74.00
CHF 10'000.00 - 100'000.00 CHF 104.00
CHF 100'000.00 - 1'000'000.00 CHF 204.00
über CHF 1 Million CHF 414.00

 

Preis

gemäss Gebührenverordnung zum SchKG

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