Sperrungen und Umleitungen für Anlässe
Für vorübergehende Verkehrsbeschränkungen ist das städtische Tiefbauamt zuständig.
Es wird auf schriftlichen Antrag aktiv und prüft das Anliegen mit der Kantonspolizei. Wenn nichts dagegen spricht, wird das Gesuch bewilligt. Die Signalisation stellt der Unterhaltsdienst; er verrechnet seinen Aufwand dem Gesuchsteller.

Preis

nach Aufwand zu Lasten des Gesuchstellers
Umleitung

Zugehörige Objekte

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