Meldepflicht
Jeder Schweizer ist meldepflichtig; von der militärischen Erfassung bis zur Entlassung aus der Dienstpflicht (Militär, Zivilschutz, Zivildienst und Dienstuntauglichkeit). Meldepflicht innert 14 Tagen besteht für:
WK-Daten
Die WK-Daten sämtlicher Truppeneinheiten finden sich im Aufgebotstableau. <zum Aufgebotstableau>
Schiesspflicht
Angehörige der Armee bis zu Subalternoffizieren haben jährlich eine obligatorische Schiessübung zu bestehen. Weitere Informationen zum Schiessen ausser Dienst auf der Website des Kreiskommandos. <zu den Informationen>
Wehrentlassung
Jährlich werden Angehörige der Armee aus der Dienstpflicht entlassen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Kreiskommandos. <zu den Informationen>
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