Der Vermittler ist die Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten über privatrechtliche Verhältnisse (insbesondere Forderungsklagen und nachbarrechtliche Streitigkeiten). Kerntätigkeit ist die Schlichtungsfunktion. Über vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 kann der Vermittler entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt. Bei einem Streitwert bis CHF 5'000 kann der Vermittler den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Für folgende Verfahren ist nicht der Vermittler zuständig, sondern:
• Ehescheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft -> Kreisgericht
• Klagen über den Personenstand (beispielsweise Vaterschaftsklage) -> Kreisgericht
• summarisches Verfahren nach Art. 248 ff. ZPO (beispielsweise Rechtsöffnungsverfahren) -> Kreisgericht
• arbeitsrechtliche Streitigkeiten -> Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
• Streitigkeiten aus Miete und Pacht -> Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse

Schlichtungsverfahren werden in der Regel am Wohnort der beklagten Partei durchgeführt. Zum Vermittlerkreis Gossau gehören die Politischen Gemeinden Gossau, Andwil und Waldkirch.

Im Schlichtungsgesuch sind die Parteien, das Rechtsbegehren und der Streitgegenstand zu bezeichnen. Ebenso sind die entsprechenden Unterlagen mitzuschicken.

Nach Eingang des Begehrens lädt der Vermittler zur Schlichtungsverhandlung ein.

 
Adresse Merkurstrasse 12, 9200 Gossau
Telefon 071 388 41 40
 
Personen    
Benz Urs Vermittler urs.benz@sg.ch
Frei Jörg Stellvertreter joerg.frei@sg.ch

Zugehörige Objekte

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