Unter diesem Begriff stehen Brücken, Stege, Unterführungen und Durchlässe. Das Tiefbauamt kontrolliert periodisch den Zustand der Kunstbauten und löst rechtzeitig die erforderlichen Unterhalts- oder Sanierungsmassnahmen aus.

Stellen Sie fest, dass ein Brückengeländer beschädigt ist, dann bitten wir Sie, dies dem Tiefbauamt zu melden.

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