Grundbuchauszug Der/die Grundeigentümer/in kann einen Auszug aus dem Grundbuch verlangen.
Die amtliche Schätzung ist nicht Bestandteil des Grundbuchauszuges und muss separat dazu verlangt werden.
Grundbuchpläne Einen ersten Überblick über Lage, Form und Grenzen eines Grundstückes können Sie sich
hier verschaffen.
Für eine Baueingabe benötigen Sie einen rechtsgültigen Grundbuchplan Ihres Grundstückes. Diesen stellt der
Grundbuchgeometer aus. Beachten Sie auch die Informationen im Merkblatt "Plankopien Original".
Dokument Merkblatt Plankopien Originalmassstab (pdf, 26.2 kB)
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