Den Städten sind im Asylbereich verschiedene Aufgaben zugeordnet:

  • Unterbringung der zugewiesenen Personen
  • Gewährleistung einer fachlich qualifizierten Betreuung
  • Gewährung von Sozialhilfe, sofern die Asylsuchenden ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können

Für das Asylverfahren sind ausschliesslich Instanzen von Bund und Kanton verantwortlich.

Öffnungszeiten

Mittwoch 08:30 bis 11:30 Uhr 13:30 bis 17:00 Uhr

Für Termine ausserhalb der Schalterzeiten bitten wir Sie um eine telefonische Voranmeldung.

Nutzen Sie bitte auch die Online-Dienste, E-Mail, Telefon und den Postweg.

Zu den Öffnungszeiten Rathaus

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