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Home - Politik - Vermittler

Vermittler

Adresse: Merkurstrasse 12, 9201 Gossau
Telefon: 071 388 41 40


Der Vermittler ist erste Instanz für zivilrechtliche Angelegenheiten.

Ihm können unterbreitet werden:
  • Forderungen bis CHF 30'000 (darüber ist der Versöhnungsversuch freiwillig)
  • Scheidungsklagen (wenn sich ein Ehegatte der Scheidung widersetzt)
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Ehrverletzungsdelikte (üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung)
  • Privatstrafklageverfahren (Antragsdelikte, die vom Untersuchungsrichter an das Vermittleramt verwiesen werden)

Kein Vermittlungsverfahren findet statt;
  • wenn die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse zuständig ist (arbeitsrechtliche Forderungen bis CHF 30'000)
  • wenn die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse zuständig ist
  • wenn die Ehegatten gemeinsam die Scheidung verlangen
  • wenn das summarische Verfahren anzuwenden ist (beispielsweise Rechtsöffnungsbegehren)

Vermittlungsverfahren werden in der Regel am Wohnort des/der Beklagten durchgeführt. Zum Vermittlungskreis Gossau gehören die Politischen Gemeinden Gossau, Andwil und Waldkirch.
Das Begehren muss schriftlich gestellt werden. Ein Vermittlungsverfahren kostet bis zu CHF 300, welche immer vom Kläger bzw. der Klägerin vorzuschiessen sind.

Nach Eingang des Begehrens erlässt der Vermittler die Vorladung zum Vermittlungsvorstand. Die Verhandlung vor dem Vermittler ist mündlich.
Ziel der Verhandlung ist eine Einigung der Parteien. Gelingt dies nicht, wird dem Kläger auf Begehren der Leitschein zu Handen des Kreisgerichts ausgestellt.



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