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| Urnen Öffnungszeiten | Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr Urnen Rathaus Gossau und Kindergarten Arnegg |
| Hinweis | Wir veröffentlichen alle Resultate von städtischen Abstimmungen. Bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen haben die Gossauer Teilresultate nur sehr geringen Aussagewert. Aussagekräftigere Resultate liefern folgende Websites: Abstimmungsergebnisse Kanton St.Gallen Abstimmungsergebnisse Bund Die Datenbank SWISSVOTES enthält Daten zu allen eidgenössischen Vorlagen seit 1848. |
| Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Sie haben den Stimmausweis verloren? Sie können beim Stimmregisterführer ein Duplikat bestellen. Sie haben keine Abstimmungsunterlagen erhalten? Hier können Sie die Unterlagen bestellen. Maschinenlesbare Abstimmungsunterlagen Blinde, seh- oder lesebehinderte Personen können die Abstimmungsunterlagen der Stadt Gossau in maschinenlesbarer Form beziehen. Bei Interesse genügt eine Mail an die Stadtkanzlei: stadtkanzlei@stadtgossau.ch Die Abstimmungsunterlagen von Bund und Kanton St.Gallen können als Hör-CD bezogen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte in Zürich. Telefon 043 333 32 32 E-Mail: medienverlag@sbszh.ch |
| Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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| Kontakt | stadtkanzlei@stadtgossau.ch |