Fachleute kontrollieren landwirtschaftliche Pufferstreifen

25. Mai 2020
Zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und ökologischen Lebensräumen dürfen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Diese Pufferstreifen müssen die Gemeinden kontrollieren. Die Stadt Gossau hat diese Aufgabe an die KUT AG aus Flawil übertragen.

Lebensräume wie Hecken, Feld- und Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer dürfen nicht mit Dünger oder Pflanzenschutzmitteln belastet werden. Deshalb müssen die Bewirtschafter beim Einsatz solcher Mittel mindestens drei Metern Abstand ökologischen Lebensräumen einhalten. Derartige Pufferstreifen sind auch wichtig für die Artenvielfalt. Weil sie schonend genutzt werden, sind sie ein wertvoller Lebensraum für Wildpflanzen und Nützlinge.

Wenn Bewirtschafter die Pufferstreifen missachten, können ihnen die Direktzahlungen gekürzt werden. Auch eine Strafanzeige ist möglich. Kantonsweit wurden jedes Jahr rund siebzig Verstösse festgestellt und sanktioniert. Aus Sicht des Kantons sind diese Zahlen zu hoch. Deshalb verlangt er, dass die Gemeinden die Einhaltung der Pufferstreifen intensiver kontrollieren. Die Stadt Gossau hat diese Aufgabe an den Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion (KUT AG) in Flawil übertragen. Deren Fachleute werden jährlich zehn Prozent der direktzahlungsberechtigten Betriebe in Gossau überprüfen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass sich die grosse Mehrheit der Gossauer Bewirtschafter pflichtbewusst an die Vorgaben hält.