27. April 2020
Das Betreibungsamt und das Grundbuchamt der Stadt Gossau erfüllen ihre Aufgabe einwandfrei. Dies haben Prüfungen durch die kantonalen Aufsichtsorgane ergeben.

Sämtliche städtischen Amtsstellen, welche Aufgaben erfüllen, die vom Bund oder vom Kanton zugewiesen sind, werden regelmässig durch die kantonalen Aufsichtsorgane inspiziert. Das Kreisgericht St. Gallen hat den Anschluss des Betreibungsamtes Waldkirch zu Anlass genommen, die Amtsführung des Betreibungsamtes zu überprüfen. Eine letzte Überprüfung war im Jahr 2015 erfolgt.

Das kantonale Grundbuchinspektorat hat die Tätigkeit des Gossauer Grundbuchamtes zwischen Februar 2018 und Januar 2020 überprüft. Beide Aufsichtsorgane haben eine einwandfreie Amtsführung festgestellt. Der Stadtrat hat die Resultate dieser Prüfungen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen und den Mitarbeitenden der beiden Ämter für die kompetente und umsichtige Aufgabenerledigung gedankt.