Erneut formale Mängel im Alterszentrum-Verfahren

18. März 2020
Das Baudepartement hat im Plangenehmigungsverfahren für das Alterszentrum Fürstenland formale Mängel ausgemacht und sämtliche Pläne aufgehoben. Der Stadtrat nimmt diesen konsternierenden Entscheid mit Befremden zur Kenntnis und prüft jetzt weitere Schritte.

Ende 2018 hat der Stadtrat das Verfahren für die raumplanerischen Grundlagen für das Alterszentrum Fürstenland neu eingeleitet. Wie bekannt, wurde gegen diese Planauflage Rekurs eingereicht. Das Baudepartement heisst nun überraschend den Rekurs aus formalen Gründen gut. Es hebt die Sondernutzungspläne Sana Fürstenland und Lindenbergbach sowie den Teilstrassenplan Kirch-/Säntisstrasse auf und macht die Teilaufhebung eines Überbauungsplans von 1912 rückgängig. Ebenso hebt es die Genehmigung der Pläne durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation auf.

Keine Mitwirkungsverfahren durchgeführt

Ein wesentlicher Faktor für diesen Entscheid des Baudepartementes seien die nicht durchgeführten Mitwirkungsverfahren in Bezug auf die Sondernutzungspläne. Nach Ansicht des Baudepartementes wäre ein solches auch vor der Neuauflage der Pläne erforderlich gewesen, obwohl bereits bei der ersten Auflage ein Mitwirkungsprozess durchgeführt worden ist.

Zudem hätte auch der über hundert Jahre alte Überbauungsplan nicht ohne derartiges Verfahren aufgehoben werden dürfen. Weiter habe es die Stadt unterlassen, das für den Neubau des Trottoirs entlang der Kirchstrasse und dem Einlenker in die Säntisstrasse erforderliche Strassenprojekt parallel zum entsprechenden Teilstrassenplan aufzulegen.

Keine Hinweise zum Bauvorhaben selber

Damit wird das Bauvorhaben der Sana Fürstenland AG erneut auf unbestimmte Zeit verzögert. Denn bereits im Rekursverfahren gegen die im Frühjahr 2017 aufgelegten Pläne hatte das Baudepartement formale Mängel geltend gemacht. Im Interesse eines raschen Verfahrens hatte der Stadtrat sämtliche Pläne zurückgezogen, die beanstandeten Mängel behoben und die Pläne Ende 2018 wieder aufgelegt. Der Rat war damals überzeugt, das Verfahren korrekt durchgeführt zu haben.

Das Baudepartement beurteilt dies offensichtlich anders. Bedauerlicherweise beschränkt sich das Baudepartement in seinem Entscheid auf rein formelle Fragen. Die Stadt erhält vom Kanton nicht einmal Hinweise darauf, wie eine materielle Beurteilung des Bauvorhabens ausfallen würde. Entsprechend gross bleibt die Unsicherheit, ob dieses genehmigungsfähig wäre.

Durch Formalismus blockiert

Erstaunlich und für die Stadt nicht wirklich nachvollziehbar ist, wie grosse Investitionen mit hohem Formalismus blockiert werden. Der durch die erneute Verzögerung und die übermässig lange Verfahrensdauer entstandene wirtschaftliche Folgeschaden ist enorm. Es bleibt zu hoffen, dass nicht auch andere Gemeinden im Kanton solche Erfahrungen mit dem Baudepartement machen.

Im Rathaus wird die neuerliche Verzögerung bedauert, welche dieser Entscheid zur Folge hat. Die Stadt sucht weiter nach guten Lösungen für die betagten Menschen und ihre Angehörigen, die zusammen mit dem Pflegepersonal seit langem auf eine zeitgemässe Infrastruktur und ein regionales Angebot für demenzkranke Menschen warten. Umso wertvoller ist es, dass die Gossauer Stimmbevölkerung vor zehn Tagen dem städtischen Beitrag an die Übergangslösung beim Betagenheim Schwalbe zugestimmt hat.