16. März 2020
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung verschärft. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten der städtischen Angebote und Dienstleistungen. Die Lage wird laufend neu beurteilt, Entscheide werden hier kommuniziert. Stand: 16.03.2020, 17:30 Uhr

Die Stadt Gossau nimmt die Entscheidungen des Bundesrats im Zusammenhang mit dem Coronavirus zur Kenntnis. Die verantwortlichen Stellen der Stadt stehen mit den kantonalen Stellen und dem regionalem Führungsstäben im engen Kontakt. Die Abklärungen zur Umsetzung verschiedener Massnahmen sind in Gang. Weitere Informationen folgen, sobald Beschlüsse vorliegen.

 

Stadt- und Schulverwaltung

Stadtverwaltung und Schulamt sind geöffnet für Personen mit Terminvereinbarungen. Nutzen Sie als erstes die Online-Dienste der Website oder nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Sollte es unumgänglich sein, eine Amtsstelle aufzusuchen, halten Sie sich bitte zum Schutz von sich selbst, aber auch zum Schutz der Umgebung und unserer Mitarbeitenden an die Hygienemassnahmen, wie sie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgibt.

Link zur BAG-Website

 

Städtische Schulen

Vorerst bis Ende der Frühlingsferien bleibt die Volksschule geschlossen. Die Schulkinder erhalten die Instruktionen direkt von den Klassenlehrpersonen. Die Schule bittet die Eltern, die Betreuung der Kinder und Jugendlichen selber oder in Nachbarschaftshilfe sicherzustellen, jedoch nicht durch Personen über 65 Jahre. Für Personen, welche keine Betreuungslösung finden können, macht die Schule ein entsprechendes Angebot. Bei Fragen wenden Sie sich an den Schulleiter, nicht an das Schulamt.

Ausführlichere Informationen zur Schule Gossau: Website Schule Gossau

 

Sport- und Freizeitanlagen

Das Hallenbad Rosenau, sämtliche Turn- und Sporthallen sowie sämtliche Aussensportanlagen und Spielplätze sind geschlossen .

 

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung ist gewährleistet. Für Details kontaktieren Sie den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheit (ZAB), Telefon 071 932 12 12, ZAB-Website

 

Auflagen Bund und Kanton

Für die Bevölkerung sind die Auflagen und Empfehlungen des Bundes und des Kantons St. Gallen massgebend. Diese informieren laufend über Ihre Kanäle.

Bundesamt für Gesundheit: Link zur BAG-Website

Kanton St. Gallen: Link zur Website

Zugehörige Objekte

Name
Brief des Stadtpräsidenten.pdf Download 0 Brief des Stadtpräsidenten.pdf