Initiative "Aussenbecken" ist zulässig

31. Dezember 2019
Die Initiative für ein Aussenbecken beim neuen Gossauer Hallenbad Buechenwald ist zulässig. Die Sammelfrist läuft am 31. März 2020 ab. Je nach möglichem Abstimmungstermin verzögert sich die Planung des Hallenbades um mehrere Monate.

Unmittelbar nach der Parlamentssitzung vom 3. Dezember 2019 hat die IG Sport Region Gossau eine Volksinitiative "Aussenbecken" zur rechtlichen Prüfung eingereicht. Diese bezweckt, dass der Stadtrat mit dem Baukredit für das neue Hallenbad Buechenwald auch einen Kredit für ein Aussenbecken beantragt. Damit wird das identische Vorgehen verlangt, für welches sich am 3. Dezember 2019 im Stadtparlament keine Mehrheit fand.

Initiative ist zulässig

Die Prüfung hat ergeben, dass diese Initiative rechtlich zulässig ist. Der Baukredit von mutmasslich 1,4 Millionen Franken für das Aussenbecken unterliegt dem fakultativen Referendum. Somit fällt er in die Zuständigkeit der Bürgerschaft. Die IG Sport hat Zeit bis Ende März 2020 um die erforderlichen 700 Unterschriften zu sammeln. Sie hat ein rascheres Vorgehen angekündigt und möchte die Unterschriften bereits Ende Januar 2020 zusammen haben. Sollte sie dieses Ziel erreichen, kann sich das Stadtparlament am schon am 3. März 2020 mit dem Anliegen beschäftigen. Falls das Parlament der Initiative zustimmt, müsste keine Volksabstimmung durchgeführt werden und die Projektierung der Sportanlagen könnte planmässig vorangetrieben werden.

Verzögerung der Planung

Wenn hingegen das Parlament die Initiative ablehnt, wäre eine Urnenabstimmung frühestens am 7. Mai 2020 möglich. Dadurch wird die Planung des neuen Hallenbades Buechenwald um zwei Monate verzögert. Sollten die nötigen Unterschriften erst später vorliegen, verschieben sich die Termine für den Entscheid im Stadtparlament und die Urnenabstimmung. Dies wird zusätzliche Verzögerungen der Planung zur Folge haben.