Schulordnung der Praxis anpassen

19. August 2019
Der Stadtrat Gossau unterbreitet dem Parlament eine neue Schulordnung. Sie nimmt die Änderungen der kantonalen Gesetzgebung auf und bildet die heutige Praxis in der Schule Gossau ab.

Die Schulordnung regelt die Organisation und den Betrieb der Volksschule im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung und der Gemeindeordnung. Seit dem Erlass der Gossauer Schulordnung im Jahr 2001 haben sich verschiedene gesetzliche Vorgaben geändert. Auch an der Schule der Stadt Gossau hat sich einiges bewegt: Der Schulrat ist von neun auf sieben Mitglieder reduziert worden und konzentriert sich auf strategische Fragen. Für das Operative, also den Schulbetrieb, sind die Schulleitungen verantwortlich.

Aktuelle Gesetzgebung und Praxis

Eine Überprüfung durch externe Fachleute hat die Führungsstruktur der Schule Gossau als funktional bestätigt. Damit hat der Schulrat den Zeitpunkt für gekommen erachtet, die Schulordnung zu überarbeiten. Er hat dem Stadtrat ein vollständig neues Regelwerk unterbreitet. Dieses nimmt den aktuellen Stand der Gesetzgebung auf und bildet die gelebte Praxis an der städtischen Volksschule ab.

Einzelne Sachverhalte sind neu aufgenommen worden. Beispielsweise ein Passus zur Bekleidung; diese soll gepflegt und sauber sein. Kopf- und Handbedeckungen werden im Schulzimmer einzig akzeptiert, wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden. Von den Lehrpersonen wird verlangt, dass sie bezüglich Verhalten, Bekleidung und ihrem allgemeinen Erscheinen eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Die Elternbeiträge an schulische Veranstaltungen werden für obligatorische und freiwillige Anlässe unterschiedlich gehandhabt.

Organisationsreglement aufheben

Mit der neuen Schulordnung wird auch die Zusammenarbeit von Schule und Eltern in Erziehung und Ausbildung gemäss den kantonalen Vorschriften definiert. Weiter wird geregelt, welche Aufgaben der Schulrat an die Schulleitungen delegieren kann. Die neue Schulordnung ist so umfassend ausgestaltet, dass das Organisationsreglement für die Schulleitung aus dem Jahr 2002 aufgehoben werden kann.

Der Stadtrat hat die neue Schulordnung beschlossen. Dabei handelt es sich um ein rechtsetzendes Reglement. Deshalb muss es vom Stadtparlament erlassen werden und anschliessend ist noch ein Referendumsverfahren durchzuführen.