Feuerverbot ab 5. September aufgehoben

4. September 2018
Ab Mittwoch, 5. September 2018 ist das Feuerverbot im Kanton St. Gallen aufgehoben. Für das Abbrennen von Feuerwerk ist in Gossau weiterhin eine Bewilligung erforderlich.

Ab Mittwoch, 5. September 2018 darf im gesamten Kanton St. Gallen wieder überall Feuer entfacht werden. Der Kanton hat nach den Regenfällen am vergangenen Wochenende das Ende Juni erlassene und vergangene Woche gelockerte Feuerverbot aufgehoben. Für das Abbrennen von Feuerwerk ist in Gossau - ausser am 1. August und an Silvester -  gemäss Polizeireglement eine Bewilligung erforderlich..

Genauere Informationen zum Feuerverbot: <Link zur kantonalen Website>