Zweckbezeichnung der Grünzonen
Beschluss des Stadtparlamentes vom 6. November 2007
Den Anträgen des Stadtrates "Die Zweckbezeichnung der Grünzonen gemäss Art. 17 Baugesetz (Nachtrag zum Zonenplan) wird erlassen. Davon ausgenommen sind die Grünzonen Nr. 12 und Nr. 19. Art. 28 Baureglement wird entsprechend ergänzt." wird einstimmig zugestimmt.
Dokument 070808_ba_Zweckbezeichnung_der_Grunzonen.pdf (pdf, 53.5 kB)
Datum der Neuigkeit 8. Aug. 2007